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Kontenkündigung durch Postbank

Mit Schreiben vom 27.07.2005 kündigte die Postbankzentrale in 53105 Bonn das Geschäftsgirokonto des SDV e.V. bei der Postbank Karlsruhe ohne Angabe von Gründen, mit einer Frist von zehn Wochen. Auf schriftliche Nachfrage nach den Gründen dieser plötzlichen Kündigung antwortete die Rechtsabteilung der Postbankzentrale am 09.09.2005: "Der aktuelle bayerische Verfassungsschutzbericht erwähnt Ihren Verein und bezeichnet ihn als rechtsextremistisch. Diese Wertung wird u.a. bestätigt durch ein aktuelles Flugblatt "Schluß mit dem Ausverkauf" des Schutzbundes Deutschland in Halle. Die Postbank möchte die Geschäftsbeziehungen mit Ihrem Verein nicht fortführen, weil sie der von Ihnen vertretenen politischen Richtung nicht Vorschub leisten will, indem sie ihm die Inanspruchnahme unserer günstigen Konditionen und zuverlässig erbrachten Dienstleistungen weiter ermöglicht. Die Postbank würde dies auch als abträglich für ihr öffentliches Ansehen erachten."

Im gleichen Brief wurde auch noch eine Termingeldeinlage des SDV e.V. bei der Postbank zum 05.11.2005 gekündigt.

Das im Schreiben genannte Flugblatt des "Schutzbundes Deutschland in Halle" war dem SDV e.V. nicht bekannt. Auf diesbezügliche Nachfrage antwortet die Postbank am 29.09.2005, sie hätte festgestellt, "daß das von uns in unserem Schreiben vom 09.09.2005 Ihrer Vereinigung zugeschriebene Flugblatt offenbar von einer anderen Organisation stammt, nämlich von einem "Schutzbund Deutschland. Diesen Irrtum bedauern wir. Allerdings ändert dies nichts an unserer grundsätzlichen Einschätzung Ihrer Vereinigung, die wir nach Kenntnisnahme des bayerischen Verfassungsschutzberichtes und Ihres Internetauftritts unter www.schutzbund.de gewonnen haben. Es bleibt daher bei den in unserem Schreiben vom 09.09.2005 getroffenen Festlegungen." Unterschrieben war auch dieser Brief wieder von Thomas Voggenreiter und Klaus Engelbracht, Abteilung "Recht".

Bei den Bemühungen des SDV e.V., bei der Stadtsparkasse München ein Konto zu eröffnen, folgte bereits die nächste Überraschung. Ein bereits vereinbarter Termin wurde 24 Stunden zuvor abgesagt. Bei Vereinskonten würde der Antrag stets der Rechtsabteilung vorgelegt, die eine Kontoeröffnung "aus grundsätzlichen Erwägungen" abgelehnt habe, lautete die Begründung. Eine schriftliche Anfrage bei der Rechtsabteilung beantwortete daraufhin gleich Rechtsanwalt Dr. Josef Zeller aus der Kanzlei Schwarz-Kelwing-Wicke-Westpfahl im Auftrag der Stadtsparkasse: "Unserer Mandantin obliegt eine Kontrahierungspflicht nur für natürliche Personen aus ihrem Geschäftsbezirk für Girokonten auf Guthabenbasis (§5 Abs.2 SpkO). Bei Ihrem Verein handelt es sich weder um eine natürliche Person, noch ist er im Geschäftsbezirk der Stadtsparkasse München ansässig." Anders als die Postbank, vermied die Stadtsparkasse München Hinweise auf Gesinnungskontrollen. Übrigens: Vorsitzender des Verwaltungsrates der Stadtsparkasse München ist Oberbürgermeister Christian Ude (SPD).

Kontokündigungen von politisch unliebsamen Organisationen sind offenbar wieder im Kommen. Bereits im Juni 2005 kündigte die Deutsche Bank das Konto des Instituts für Staatspolitik in Schnellroda ohne Angabe von Gründen. Auch hier scheiterte zunächst der Versuch, neue Konten bei der Volks- und Raiffeisenbank im Kreis Merseburg-Querfurt einzurichten. Die Banker waren bereits über das Institut "im Bilde".

Anders als früher können Post- und Raiffeisenbanken jetzt unter Hinweis auf "Ausgewogenheit" oder "öffentliches Ansehen" Konten verweigern. Dies ist auch ein Ergebnis des Rückzuges der "öffentlichen Hand" aus den Bankinstituten. Die "Vertragsfreiheit" tritt in den Vordergrund, der Gleichbehandlungsgrundsatz schwindet.

Auch die Sparkassen werden ihre Verpflichtungen gegenüber der Allgemeinheit wohl sukzessive abbauen. "Kontrahierungspflicht" gibt es dann nur noch für korrekte Gesinnung.

Dem Schutzbund gelang es dennoch bei einer kleineren Sparkasse ein Konto zu bekommen: Konto 9177700, BLZ 70351030 (Sparkasse Weilheim)

Daneben gilt weiter unser Konto bei der Volksbank Nahetal.

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